PKW Führerschein

 

PKW

Klasse B / B 197

 

Voraussetzungen:

    • Sehtest
    • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
    • Personalausweis /Reisepass
    • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsbeginn: Um die Fahrerlaubniss der Klasse B/BE zu bekommen müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Ausbildung können Sie allerdings schon mit dem 17. ten Lebensjahr beginnen.
Die theoretische Prüfung können Sie drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor erreichen des 18. ten Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung Ihres Führerscheins erfolgt frühestens zu Ihrem 18. ten Geburtstag.

Die Ausbildung: Ihre Ausbildung beginnt mit der theoretischen Ausbildung, welche mindestens 12 Themen theoretischen Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht enthalten muss. Die praktische Ausbildung kann parallel zur theoretischen Ausbildung oder im Anschluss daran erfolgen.

Diese Ausbildung muss 12 Sonderfahrten a 45 min enthalten( 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten ). Die Klasse BE beinhaltet fünf zusätzliche Sonderfahrten ( 3 Überlandfahrten / 1 Autobahnfahrt / 1 Nachtfahrt ) mit einem entsprechend dafür geeigneten Gespann.

Die Prüfung: Nachdem Sie Ihren Theorieunterricht vollständig besucht und somit absolviert haben ist die theoretische Prüfung möglich. Nach bestehen dieser Prüfung können Sie Ihre Praxisausbildung abschließen und Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.

 

Klasse BF 17

 

Voraussetzungen:

  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)
  • Ablichtung Führerschein und Personalausweis der Begleitperson

 

Voraussetzungen Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg

Ausbildungsbeginn: Ihre Ausbildung können Sie mit 16 Jahren beginnen. Drei Monate vor erreichen des 17. ten Lebensjahres ist die Theorieprüfung und einen Monat vorher die praktische Prüfung möglich. Nach bestehen der beiden Prüfungen bekommen Sie eine Fahrberechtigung in Begleitung Ihrer angegebenen Begleitpersonen. Nach erreichen des 18. ten Lebensjahres können Sie sich dann Ihren Kartenführerschein bei dem zuständigen Verkehrsamt ausstellen lassen. Bis dahin ist Ihnen allerdings das fahren nur mit Ihren angegebenen Begleitpersonen gestattet.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Folge uns auf Facebook

Kontakt

Fahrschule M. Knobloch

Ziegelteich 33
24103 Kiel

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 14:00 - 17:00 Uhr

Tel.: 0431 / 534 94 24
Mobil.: 0172/3572608

Theorieunterricht

Dienstag 17:00 bis 20.00
Donnerstag 17:00 bis 20.00

Unsere Prüflinge