Seefunkzeugnis SRC, LRC, UBI
SRC
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis auch Short Range Certificate (SRC) gennant, berechtigt den Betrieb von UKW-Funkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, wenn eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord vorhanden ist. Es ist unter deutscher Flagge international für den Funkbetrieb an Board von Schiffen gültig. Das Mindestalter von 16 Jahren und Grundkenntnisse der englischen Sprache sind die Vorraussetzungen für den Erwerb des SRC in Deutschland.
Bei der Prüfung muss ein theoretischer und praktischer Teil absolviert werden.
Man hat 60 Minuten Zeit um im theoretischen Teil 30 Fragen aus einem Fragenkatalog schriftlich zu beantworten. Eine in englischer Sprache diktierte Meldung muss richtig aufgenommen werden und ins Deutsche übersetzt werden. Daraufhin muss eine weitere Meldung schriftlich von Deutsch ins Englische übersetzt werden.
Anschließend folgt der praktische Teil, der aus Pflichtaufgaben (Abwicklung Not- und Dringlichkeitsverkehr, jeweils DSC-Aussendungen und Sprechfunkabwicklungen) besteht und weiteren Aufgaben aus den Gebieten Sicherheitsverkehr, Einstellung des Funkgerätes und Routineverkehr.
LRC
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis auch Long Range Certificate (LRC) gennant, berechtigt neben dem Betrieb einer UKW-Seefunkanlage den Betrieb von allen Seefunkanlagen und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, wenn eine GMDSS-fähige Kurz- oder Grenzwellen-Seefunkanlage oder eine Inmarsat-Satellitenanlage an Bord vorhanden ist. Das Zeugnis ist international gültig. Das Mindestalter von 18 Jahren und Kenntnisse der englischen Sprache sind die Voraussetzungen für den Erwerb des LRC.
Bei der Prüfung umfasst der Ablauf der Funkprüfungen des LRCs sämtliche Prüfungskomponenten des SRC, plus einen zusätzlichen Fragebogen mit 15 Fragen zum Thema Inmarsat, sowie Grenzwelle/Kurzwelle und eine praktische Prüfung an Ultrakurzwellen- Grenzwellen- Kurzwellen- und Inmarsatanlagen.
UBI
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk auch UBI genannt, ist sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschiffahrt gültig. Es berechtigt den Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt und ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, wenn eine ATIS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig, wird in Deutschland allerdings nur in deutscher Sprache geprüft. Das Mindestalter von 16 Jahren ist die Vorraussetzung für den Erwerb des UBI.
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