Motorrad
Klasse A1
Vorraussetzungen:
- Sehtest
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis /Reisepass
- Passbild (Biometrisch)
Ausbildungsbeginn: Um die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erhalten müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Ihre Ausbildung können Sie allerdings schon mit dem 15. ten Lebensjahr beginnen und Ihre theoretische Prüfung drei Monate bzw. die praktische Prüfung einen Monat vor erreichen des 16. ten Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt allerdings erst frühestens zu deinem 16. ten Geburtstag.
Die Ausbildung: Ihre Ausbildung umfasst 12 Themen theoretischen Grundstoff sowie 6 Themen Klassen- Spezifischen Unterricht. Der praktische Teil der Ausbildung kann parallel zum Theorieunterricht absolviert werden. Dieser umfasst 12 Sonderfahrten a 45 min ( 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten ) und Übungsfahrten bis zum erreichen der entsprechend geforderten Fähigkeiten.
Die Prüfung: Nach absolvieren des Theorieunterrichts ist die theoretische Prüfung möglich und nach bestehen dieser können Sie nachdem Sie die Praxisausbildung abgeschlossen haben Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.
Klasse A
Vorraussetzungen:
- Sehtest
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis /Reisepass
- Passbild (Biometrisch)
Ausbildungsbeginn: Bei dieser Klasse unterscheidet man A begrenzt ( bis 34 PS ) welche ein so genanter Stufenführerschein ist und die Klasse A unbegrenzt.
Das Mindestalter für die Klasse A begrenzt beträgt 18 Jahre und berechtigt nach zwei Jahren das führen von allen handelsüblichen Motorrädern. Bis da hin ist es erlaubt Krafträder bis 34 PS zu fahren .
Für die Klasse A unbegrenzt müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein um einen Direkteinstieg in diese Klasse machen zu können. ( das heißt keinen Vorbesitz einer Kraftklasse )
Die Prüfung: Nach absolvieren des Theorieunterrichts ist dann die theoretische Prüfung möglich. Beim bestehen dieser Prüfung können Sie dann nachdem Sie die Praxisausbildung abgeschlossen haben Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
