Motorradführerscheine

Krad 1

Motorrad

 Klasse AM

Voraussetzungen:

  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsbeginn: Um die Fahrerlaubnis der Klasse AM zu erhalten ,musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Die Ausbildung kannst du allerdings schon mit dem 15. ten Lebensjahr beginnen und deine theoretische Prüfung drei Monate bzw. die praktische Prüfung einen Monat vor erreichen des 16. ten Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt allerdings frühestens zu deinem 16. ten Geburtstag.

Die Ausbildung: Die Ausbildung umfasst 12 Themen theoretischen Grundstoff sowie 4 Themen Klassen- Spezifischen Unterricht. Der praktische Teil der Ausbildung kann parallel zum Theorieunterricht absolviert werden.

Für diese Führerscheinklasse sind keine Pflichtfahrten ( Überland / Autobahn / Nachtfahrt ) erforderlich.

Dieser Führerschein berechtigt zum Führen von Bikes mit bis zu 50 ccm und 45 km/h.

Klasse A1

Voraussetzungen:

  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsbeginn: Um die Fahrerlaubnis der Klasse A1 zu erhalten ,müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Ihre Ausbildung können Sie allerdings schon mit dem 15. ten Lebensjahr beginnen und Ihre theoretische Prüfung drei Monate bzw. die praktische Prüfung einen Monat vor erreichen des 16. ten Lebensjahres absolvieren. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt allerdings frühestens zu ihrem 16. ten Geburtstag.

Die Ausbildung: Ihre Ausbildung umfasst 12 Themen theoretischen Grundstoff sowie 4 Themen Klassen- Spezifischen Unterricht. Der praktische Teil der Ausbildung kann parallel zum Theorieunterricht absolviert werden. Dieser umfasst 12 Sonderfahrten a 45 min ( 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten ) und Übungsfahrten bis zum erreichen der entsprechend geforderten Fähigkeiten.

Die Prüfung: Nach absolvieren des Theorieunterrichts ist die theoretische Prüfung möglich, und nach bestehen dieser können Sie ,nachdem Sie die Praxisausbildung abgeschlossen haben ,Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.

Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Führen von Bikes mit einer Leistung von bis zu 15 Ps und 125 ccm. Eine Geschwindigkeitsdrossel ist nicht mehr erforderlich.

 

Klasse A2/A

Voraussetzungen:

  • Sehtest
  • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis /Reisepass
  • Passbild (biometrisch)

Ausbildungsbeginn: Bei dieser Klasse unterscheidet man A 2 ( bis 48 PS ) ,welche ein sogenannter Stufenführerschein ist und die Klasse A unbegrenzt.
Das Mindestalter für die Klasse A 2 beträgt 18 Jahre und berechtigt nach zwei Jahren das führen von allen handelsüblichen Motorrädern ( nur praktische Prüfung erforderlich ). Bis dahin ist es erlaubt Krafträder bis 48 PS zu fahren .
Für die Klasse A unbegrenzt müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein ,um einen Direkteinstieg in diese Klasse machen zu können( das heißt keinen Vorbesitz einer Kraftklasse ).

Die Prüfung: Nach absolvieren des Theorieunterrichts ist dann die theoretische Prüfung möglich.Ist der Führerschein A1 bereits erworben wird nur eine praktische Prüfung absolviert.Die Theorieprüfung entfällt in diesem Fall. Beim bestehen dieser Prüfung können Sie ,nachdem Sie die Praxisausbildung abgeschlossen haben, Ihre dabei erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der praktischen Prüfung demonstrieren.
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Kontakt

Fahrschule M. Knobloch

Ziegelteich 33
24103 Kiel

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Freitag 14:00 - 17:00 Uhr

Tel.: 0431 / 534 94 24
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Theorieunterricht

Dienstag 17:00 bis 20.00
Donnerstag 17:00 bis 20.00

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